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SPIELSPERRE

Die Entscheidung, sich selber von der Teilnahme an Glücksspielen auszuschließen, kann ein wichtiger Schritt sein – um sich aus einer Abhängigkeit zu befreien und um weitere finanzielle Verluste zu vermeiden.

Aber wie genau mache ich das? Wo kann ich mich sperren lassen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Spielsperre: Was heißt das eigentlich?

Eine Spielsperre ist eine Maßnahme, die Spieler*innen schützen soll. Mit einer Spielsperre können Sie regeln, dass Sie an vielen Glücksspielangeboten nicht mehr teilnehmen dürfen. Sie können sich selber sperren lassen (Selbstsperre). Auch andere Personen, zum Beispiel Familienangehörige oder das Personal in Spielhallen, Spielbanken oder Wettbüros, können eine Sperre beantragen (Fremdsperre).

Für welche Glücksspielangebote gilt die Spielsperre?

Die Spielsperre gilt bundesweit für die folgenden Glücksspielangebote:

  • Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
  • Sportwetten
  • Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
  • Spielbanken
  • Gewerbliche Spielvermittler*innen (Vermittlung von Lotterien)
  • Pferdewetten im Internet
  • Glücksspiele bei Buchmacher*innen
  • Online-Casinospiele
  • Online-Poker
  • Virtuelle Automatenspiele im Internet
  • Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten.

Unternehmen, die diese Glücksspiele anbieten, sind laut § 2 Abs. 2 bis 10 GlüStV 2021 dazu verpflichtet, sich dem Sperrsystem OASIS anzuschließen. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass sich keine gesperrten Spieler*innen an ihren Spielen beteiligen. Außerdem müssen sie Spielsperren annehmen.

Wo kann die Spielsperre beantragt werden?

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Spielsperre zu beantragen:
Bei dem Unternehmen, das das Glücksspiel anbietet oder vermittelt (also zum Beispiel die Spielhalle, in der jemand spielt oder das Sportwettbüro) ODER beim Regierungspräsidium Darmstadt

Für die Spielsperre ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Hier geht es direkt zum Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre. Den „Antrag auf Eintragung einer Fremdsperre" finden Sie hier.

Was ist bei einer Spielsperre zu beachten?

Alle wichtigen Informationen sind in dem Sperrantrag enthalten. Der Antrag kann per Post oder eingescannt per E-Mail eingereicht werden. Bitte beachten Sie insbesondere die beiden folgenden Hinweise im Formular: Ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass, ausländischer Ausweis, anderes geeignetes Dokument wie zum Beispiel Aufenthaltstitel) ist vorzulegen.

Nur korrekt und vollständig ausgefüllte Anträge können geprüft und bearbeitet werden!

Wie lange gilt eine Sperre?

Sie können entweder eine unbefristete oder eine befristete Selbstsperre beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sich unbefristet sperren zu lassen.

Die Dauer einer befristeten Selbstsperre kann von Ihnen selbst festgelegt werden, sie gilt jedoch mindestens drei Monate. Beantragen Sie eine Selbstsperre für weniger als drei Monate, wird die Sperrdauer automatisch auf drei Monate angehoben (gesetzliche Vorgabe). Bei Fremdsperren gilt immer eine Mindestdauer von einem Jahr.

Eine unbefristete Selbstsperre kann frühestens nach einem Jahr aufgehoben werden.

Wie kann eine Sperre wieder aufgehoben werden?

Indem ein sogenannter „Aufhebungsantrag“ gestellt wird. Frühestens nach einem Jahr (unbefristete Sperre) bzw. nach der festgelegten Dauer (befristete Sperre) kann dieser Antrag eingereicht werden. Den Aufhebungsantrag einer Spielsperre finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Eine Spielsperre endet nicht automatisch, auch nicht im Falle einer befristeten Sperre. Zur Entsperrung muss immer ein Antrag auf Aufhebung der Sperre eingereicht werden.

Wie kann ich, zum Beispiel als Familienangehöriger, eine spielende Person sperren lassen (Fremdsperre)?

Laut Glücksspielstaatsvertrag können Familienangehörige bzw. Lebenspartner*innen oder auch das Personal von Glücksspielunternehmen einen Antrag auf Fremdsperre stellen, wenn der Eindruck besteht, dass Spieler*innen:

„spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen“.

Bevor die Fremdsperre Gültigkeit hat, wird der betreffenden Person Gelegenheit gegeben , zu dem Antrag auf Fremdsperre Stellung zu nehmen.

Wie wird sichergestellt, dass gesperrte Spieler*innen nicht spielen?

Veranstalter*innen und Vermittler*innen von öffentlichen Glücksspielen müssen laut Glücksspielstaatsvertrag gewährleisten, dass gesperrte Spieler*innen bei ihnen nicht spielen können. Die Kontrolle erfolgt in der Regel durch einen Abgleich der Identität (in der Regel durch Personalausweis) mit den Einträgen der zentralen Sperrdatei OASIS.

Wo finde ich weitere Hilfe, wenn ich mich sperren lassen möchte?

Das Regierungspräsidium Darmstadt betreut das Sperrsystem OASIS und beantwortet Fragen per E-Mail, per Fax oder auch telefonisch. Die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse, an die man sich wenden kann, sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis

Wenn Sie mit einer Fachperson über Ihre persönliche Situation und Möglichkeiten der Hilfen in Hamburg sprechen möchten, melden Sie sich gern bei der Helpline Glücksspielsucht.

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt. Spielersperrsystem OASIS Spieler (FAQs). abgerufen am 19. September 2022 unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielsuchtpraevention/faq-spieler

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt. Spielersperrsystem OASIS Spieler (FAQs). abgerufen am 19. September 2022 unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielsuchtpraevention/faq-spieler

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