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Neuigkeiten rund um den Glücksspielstaatsvertrag

Es gibt Neuigkeiten vom Glücksspielstaatsvertrag. Eine umfassende Novellierung des Vertrags unter den Bundesländern liegt zwar noch nicht vor, diese wird erst für die Mitte des Jahres 2021 erwartet. Bei einem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Berlin gab es dennoch Beschlüsse zur Regulierung von Glücksspielen in Deutschland. Ohne die Wörter „vorerst“ und „eigentlich“ lassen sie sich – wie so oft – nur schwer beschreiben. Aber lesen Sie selbst.

Private Sportwettanbieter werden zeitlich befristet zugelassen

Das Ringen um die Regulierung des deutschen Sportwettenmarkts hat ein Ende gefunden – zumindest vorerst. Am 21. März 2019 einigten sich die Bundesländer auf eine zeitlich begrenzte Öffnung des Marktes für private Anbieter von Sportwetten. Die neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2020 und endet mit dem Ablaufen des Glücksspielstaatsvertrags Ende Juni 2021. Für anderthalb Jahre sind demnach private Sportwettangebote in Deutschland zugelassen.

Experimentierklausel ab nächstem Jahr ohne Begrenzung auf 20 Lizenzen

Die Neuregelung war notwendig geworden, weil die im aktuellen Glücksspieländerungsstaatsvertrag vereinbarte „Experimentierklausel“ von Sportwettanbietern vor Gericht erfolgreich angefochten worden war. Wir erinnern uns: Im Rahmen dieser Klausel sollten laut Vertrag maximal 20 Lizenzen an private Sportwettanbieter vergeben werden. Die Auswahl und Vergabe der Lizenzen übernahm, stellvertretend für die anderen Bundesländer, das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport. Was dann passierte, führte zu der Situation heute: 20 Lizenzen wurden vergeben, woraufhin Anbieter, die nicht berücksichtigt wurden, dagegen klagten. Schließlich beschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Lizenzvergabe (in Form der gegenwärtigen Experimentierklausel) für unrechtmäßig. Hinzu kam, dass diese bis Mitte dieses Jahres befristet war. Es musste also eine Lösung her. Die liegt jetzt vor: Mit der Neuregelung vom 21. März wurde die Experimentierklausel nun verlängert und in einem wichtigen Punkt abgeändert: Die Begrenzung auf 20 Anbieter wurde aufgehoben, es könnten demnächst also deutlich mehr Unternehmen zum Zuge kommen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nun jeder Sportwetten anbieten darf, denn die Vergabe der Lizenzen ist an Auflagen gebunden.

Schleswig-Holstein: Lizenzen für Onlineglücksspiele werden verlängert

Und noch ein weiteres Ergebnis der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten schlug Wellen: Schleswig-Holstein darf die vor acht Jahren vergebenen Lizenzen für Onlineglücksspiele verlängern, ebenfalls bis Mitte 2021.

Auch hier hilft ein Blick zurück, um diesen Beschluss einordnen zu können. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hatte sich im Jahr 2011 zwischenzeitlich dazu entschlossen, aus dem Glücksspielstaatsvertrag auszuscheren und Lizenzen für Onlinecasinos zu vergeben. Kurze Zeit danach gab es einen Regierungswechsel und Schleswig-Holstein stieß wieder zu den anderen Bundesländern dazu und unterschrieb (im Jahr 2012) ebenfalls den Vertrag. Die Lizenzen waren zu diesem Zeitpunkt aber nun einmal bereits vergeben worden. Sie laufen in diesem Jahr aus – eigentlich. Denn am 21. März beschlossen die Bundesländer, dass Schleswig-Holstein die insgesamt 23 Lizenzen bis Mitte 2021 verlängern darf.

Milliardenmarkt Onlineglücksspiele

Onlineglücksspiele bringen Milliarden ein. Sie sind in Deutschland (eigentlich) verboten. Gültige Lizenzen gibt es, wie gesagt, ausschließlich in Schleswig-Holstein. Aber auch Anbieter aus dem Ausland mischen bei dem Geschäft kräftig mit.

Die anderen Bundesländer scheinen sich für das schleswig-holsteinische Modell zu erwärmen. Die Argumente für eine Vergabe von Lizenzen an Anbieter von Onlineglücksspielen sind altbekannt. Man könne darüber zumindest ein Stück weit den Spielerschutz regulieren und auch von den Steuereinnahmen profitieren. Außerdem könne man durch ein Verbot sowieso nicht verhindern, dass Menschen sich an unrechtmäßigen Onlineglücksspielen beteiligten. Gegen eine Lizenzvergabe an Anbieter von Onlineglücksspielen spricht die Legitimierung eines riskanten Glücksspiels, bei dem wirksame Spielerschutzmaßnahmen und auch der Jugendschutz nur schwer vorstellbar sind.

Es bleibt spannend, was die weiteren Verhandlungen über die nächste Fassung des Glücksspielstaatsvertrags ergeben werden. Wir bleiben an dem Thema dran und informieren Sie auf www.automatisch-verloren.de.

Neue Materialien der DHS

Gesetzliche Regeln sind eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von Glücksspielproblemen. Mindestens genauso wichtig ist eine umfassende Aufklärung und auch Beratung zu dem Thema. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) hat zwei neue Broschüren herausgebracht, die sich an junge Männer aus dem türkischen und arabischen Kulturraum richten. Für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ist zudem die Arbeitshilfe „Glücksspielen - Sportwetten, Spielautomaten, Roulette, Online-Glücksspiele - Suchtrisiko bei jungen Männern" entwickelt worden. Die neuen Publikationen sind über die Website der DHS als Download verfügbar und können dort auch kostenfrei bestellt werden.

Quellen:
http://www.bundespresseportal.de/aktuelles-von-nicht-regierungsorganisationen/28-nicht-regierungsorganisationen/online-gluecksspiel-in-deutschland-der-aktuelle-stand.html 
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Ministerpraesidenten-sind-sich-einig-dass-Schleswig-Holstein-Online-Gluecksspiel-weiter-erlauben-darf

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