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Glücksspielsucht ist in Deutschland sowohl von den Rentenversicherungsträgern als auch den Krankenkassen als Krankheit anerkannt.
Die Anerkennung des Pathologischen Glücksspielens hat für die Betroffenen wichtige sozialrechtliche Folgen: Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf ambulante, stationäre und (Nachsorge-) Leistungen, die von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Krankenkassen finanziert werden.
Auch Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Wiedereingliederungsmaßnahmen, Umschulungen) können finanziert werden. So können erwerbstätige Personen beispielsweise für die Zeit ihrer stationären Therapie in der Regel Übergangsgeld beziehen. Mit einer Glücksspielsucht gehen oft andere Störungen bzw. Erkrankungen einher. So kommt es gehäuft zu depressiven Erkrankungen und Angst- Störungen, auch andere Suchtformen (Tabakabhängigkeit, erhöhter Alkoholkonsum) treten deutlich häufiger auf.
Der medizinische Fachbegriff für eine Glücksspielsucht lautet derzeit Pathologisches Glücksspielen. In den Leitlinien des DSM-5 (Diagnostisches und Statistisches Manual Psychischer Störungen) wird Pathologisches Glücksspiel als Verhaltenssucht kategorisiert und nicht mehr als Störung der Impulskontrolle. Statt von Pathologischem Glücksspiel wird dort auch von „Gambling Disorder“ (in etwa „Störung durch Glücksspiel“) gesprochen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientiert sich in der nächsten Version ihres Kategoriensystem für Krankheiten „ICD“ (International Classification of Diseases) an dieser Einteilung und Benennung.
Laut DSM-5 spricht man von „Gambling Disorder“, wenn über einen Zeitraum von 12 Monaten mindestens vier der folgenden neun Kriterien vorliegen:
Jedes Glücksspiel kann in ein problematisches bzw. pathologisches Spielverhalten entgleiten. Fachleute gehen jedoch davon aus, dass die Gefährdungspotenziale von unterschiedlichen Glücksspielarten jeweils unterschiedliche hoch sind. Erfahren Sie mehr dazu unter Glücksspiele – unterschiedlich riskant.
Laut der Studie "Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland" (2021) ist anhand der erfüllten Kriterien des DSM-5 eine „Störung durch Glücksspielen" bei 2,3 % der deutschen Bevölkerung im Alter von 18-70 Jahren erkennbar. Hochgerechnet haben etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland eine Störung durch Glücksspiele (eigene Berechnung).
Unser kurzer Selbsttest hilft Ihnen, eine erste Einschätzung des eigenen Spielverhaltens vorzunehmen.
Wichtig zu wissen: Die Diagnose „Pathologisches Glücksspielen bzw. Wettverhalten“ kann nur von einer Expertin oder einem Experten nach einem intensiven persönlichen Gespräch gestellt werden. Einen Überblick über Beratungsstellen und Hilfsangeboten in Hamburg finden Sie hier.
11: Meyer, G. & Bachmann, M. (2017). Spielsucht. Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten. Deutschland: Springer.
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