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Nur „eigentlich“ verboten? Rechtliche Rahmenbedingungen von Online-Glücksspielen

Nur „eigentlich“ verboten? Rechtliche Rahmenbedingungen von Online-Glücksspielen

Online-Glücksspiele sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen.

Aktuelle Rechtslage Online-Glücksspiel

  • Mit dem im Jahr 2012 in Kraft getretenen GlüÄndStV (Glücksspieländerungsstaatsvertrag) wurde ein Lizenzverfahren für Anbieter von Sportwetten oder Lotterien eröffnet, das zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Dabei können sich erstmalig auch private Unternehmen um eine Sportwettlizenz sowohl im stationären als auch im Onlinevertrieb bewerben. Insgesamt 20 Konzessionen sollten für sieben Jahre vergeben werden. Es könnte also in Zukunft ein legales Angebot für Online-Sportwetten geben.
  • Lotto im Internet, Online Glücksspiel: Verboten oder legal? Angebote des Deutschen Lotto-Toto-Blocks können auch über das Internet gespielt werden. Dazu gehören „Lotto 6 aus 49“, die Glücksspirale, Keno und der Eurojackpot.
  • Das Verbot von Online-Casinospielen ist im GlüÄndStV zwar beibehalten worden. Allerdings hatte sich das Bundesland Schleswig-Holstein zunächst nicht dem Änderungsvertrag angeschlossen, sondern ein eigenes Konzessionsverfahren für Online-Casinos ins Leben gerufen. So wurden in den Jahren 2011 bis 2013 Lizenzen für Online-Casinos und Online-Poker vergeben, die zunächst für fünf Jahre gelten. Inzwischen ist Schleswig-Holstein dem Glücksspielstaatsvertrag beigetreten. Die erteilten Konzessionen gelten jedoch weiterhin. Dennoch sind die meisten Casinospiel-Angebote im Internet illegal. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist es kaum möglich, zwischen erlaubten und verbotenen Online-Glücksspielen zu unterscheiden.

Gut zu wissen: Was steht im GlüÄndStV?
Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) ist am 1. Juli 2012 in Kraft getreten. Er ist die aktualisierte Fassung des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV), der zwischen den Bundesländern abgeschlossen wurde. Die Ziele des GlüÄndStV bestehen unter anderem darin, „das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen.“ Weiterhin soll über den Vertrag der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sichergestellt werden. Spielerinnen und Spieler sollen „vor betrügerischen Machenschaften geschützt“ und „die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt“ werden.

Jugend- und Spielerschutz: im Internet ungenügend

Glücksspiele sind für Minderjährige verboten. Die Überprüfung erfolgt üblicherweise durch die Ausweiskontrolle im persönlichen Kontakt (Identifikation über Ausweis). Bei Online-Glücksspielen ist diese Kontrolle natürlich deutlich erschwert bzw. nicht möglich.

Rechtssprechung beim OnlineglücksspielIn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Online-Glücksspielanbietern befindet sich häufiger ein Passus, nachdem die Spielenden selbst prüfen müssen, ob Online-Glücksspiele in ihrem (Bundes-) Land erlaubt seien oder nicht. Zum Teil wird auch vor Beginn des Spiels darauf hingewiesen, dass zum Beispiel Internetcasinospiele in einigen Ländern verboten sind. Die rechtliche Verantwortung wird damit auf den Spieler bzw. die Spielerin übertragen. Das kann Folgen haben, denn eventuelle Gewinnsummen können vom Staat eingezogen werden. Erstmals hatte das vor einiger Zeit auch ein deutsches Gericht bestätigt. Ein Mann hatte über 60.000 € beim Online-Black Jack gewonnen. Ermittler kamen dahinter und zogen das Geld ein. Der vermeintliche „Gewinner“ klagte dagegen und verlor. Seine Aussage, von dem Verbot nichts gewusst zu haben, ließ das Gericht nicht gelten.

Die Rechtslage von Online-Glücksspielen bzw. die damit zusammenhängende Strafverfolgung wird dadurch erschwert, dass die meisten Anbieter vom Ausland aus operieren.

Fazit: Online-Glücksspiele sind mit wenigen Ausnahmen in Deutschland verboten. Wer Rechtsunsicherheit beim Spielen vermeiden möchte, verzichtet auf Online-Glücksspiele.

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