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Tätigkeitsbericht der GGL erschienen

Tätigkeitsbericht der GGL erschienen

Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal gefragt, was eigentlich die GGL so ganz genau macht: die „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“. Eine Antwort gibt der vor Kurzem von der GGL herausgegebene „Tätigkeitsbericht 2023“.

Übersichtliche Zahlen und Fakten

„Tätigkeitsbericht“ klingt für einige vermutlich erst einmal etwas trocken und „amtsdeutsch“. Der Bericht der GGL entpuppt sich jedoch als alles andere als trocken. In übersichtlicher Form werden interessante Zahlen und Fakten zum Thema Glücksspielsucht präsentiert.

Wir haben den Bericht gelesen und stellen Ihnen heute fünf interessante Erkenntnisse daraus vor. Zuvor gibt es aber noch eine Antwort auf die eingangs gestellte Frage, was die GGL eigentlich macht. Wir zitieren aus dem Bericht: „Zentrale Aufgabe der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist es, den deutschen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren, indem sie länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet prüft und genehmigt und dafür sorgt, dass die erlaubten Glücksspielanbieter die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 einhalten. Zudem geht die GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel im Internet vor. Die Behörde sorgt dafür, dass der sportliche Wettbewerb durch Sportwetten nicht beeinträchtigt wird.“.

Nun aber zu den versprochenen fünf Erkenntnissen aus dem Bericht.

Empfindliche Strafe: Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro
Die GGL hat im Jahr 2023 insgesamt 1.864 Websites „hinsichtlich des Verdachts auf illegales Glücksspiel und/oder Werbung dafür“ überprüft. Etwa 2.500 Anträge auf „Einzelspiel-Genehmigungen“ wurden beschieden. Im gesamten Jahr wurde eine Erlaubnis entzogen. In einem Fall wurde wegen illegalen Glücksspiels ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt.

Die Whitelist
Insgesamt 143 Veranstalter stehen auf der sogenannten Whitelist, die die GGL pflegt. Darin sind Anbietende von Glücksspielen aufgeführt, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verfügen. 83 von ihnen bieten gefährliche Glücksspielarten an, zum Beispiel virtuelle Automatenspiele oder Sportwetten. Die Whitelist ist auf der Webseite der GGL einsehbar.

Checkliste für Sozialkonzepte
Um eine Glücksspiel-Erlaubnis zu erhalten und auf die Whitelist zu kommen, müssen die Unternehmen ein Sozialkonzept vorlegen. So sieht es der Glücksspielstaatsvertrag vor. Anhand einer Checkliste mit ungefähr 100 Punkten überprüfte die GGL diese Sozialkonzepte und fordert sie in vielen Fällen zu einer Überarbeitung der Konzepte auf.

Erhöhung des Limits
Das wussten wir vorher auch nicht: Spielende können das eigentlich geltende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat erhöhen. Dafür muss die Person ihre „wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ nachweisen, zum Beispiel durch (jährlich zu erbringende) Einkommensnachweise. Es gibt also durchaus Prüfkriterien und damit Hürden, das Limit hochzusetzen.

Im Fokus: Fußball-EM 24
Das verspricht interessant zu werden: In einer Pressemeldung zum Tätigkeitsbericht 2023 kündigte die GGL an, den Sportwettenmarkt während der Fußball-Europameisterschaft 2024 intensiv zu überwachen. Auch die Werbung für Sportwetten wird dabei in den Blick genommen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.

Weitere Informationen über die GGL gibt es auf deren Website unter www.gluecksspiel-behoerde.de.

Quelle: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) (2024). GGL veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2023: Rückblick, Erfolge und Marktzahlen online abgerufen am 19. Juli unter https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news/366-ggl-veroeffentlicht-taetigkeitsbericht-2023-rueckblick-erfolge-und-marktzahlen

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