Woran kann ich merken, ob ich glücksspielsüchtig bin oder nicht?
Für eine eindeutige Diagnose einer Glücksspielsucht ist ein Gespräch mit einer Fachkraft notwendig.
Für eine erste Einschätzung des eigenen Spielverhaltens sind Selbsttests entwickelt worden. Ihre Antworten auf eine Reihe von speziellen Fragen geben Aufschluss darüber, ob Ihr Umgang mit Glücksspielen noch im grünen Bereich liegt.
Welche Glücksspiele sind besonders gefährlich?
Zunächst einmal lässt sich sagen, dass jede Art von Glücksspiel zur Sucht werden kann. Von den verschiedenen Glücksspielen, die es am Markt gibt, gehen jedoch unterschiedlich starke Gefährdungen aus. Spezielle Bewertungsfaktoren helfen, das Gefährdungspotenzial der verschiedenen Glücksspielarten einzuschätzen. Als besonders riskant erweisen sich beispielsweise Glücksspielautomaten in Spielbanken / Kasinos (Kleines Spiel), Geldspielautomaten in Spielhallen oder Gastronomiebetrieben und Poker.
Weitere Informationen zum Gefährdungspotential finden Sie unter Unterschiedliche Glücksspiele.
Mein*e Partner*in oder Kind spielt. Was soll ich tun?
Als Angehörige eines glücksspielsüchtigen Menschen stehen Ihnen spezielle Hilfsangebote zur Verfügung. Denn von einer Spielsucht ist immer auch das familiäre Umfeld (mit) betroffen. Unter "Hilfe" erfahren Sie, welche Unterstützungsangebote es in Hamburg gibt und wie Sie mit ihrem glücksspielsüchtigen bzw. suchtgefährdeten Angehörigen umgehen sollten.
Mir fällt es schwer, mit dem Spielen aufzuhören, wenn ich einmal angefangen habe. Was bedeutet das?
Aus einer solchen Aussage allein lässt sich noch kein problematisches Spielverhalten bzw. eine Glücksspielsucht ableiten. Dafür sind weitere Hinweise notwendig – einige davon finden Sie unter "Bin ich süchtig" Allerdings ist die von Ihnen empfundene Schwierigkeit, das Spielen zu beenden, sobald Sie einmal damit begonnen haben, ein typisches Warnsignal für eine mögliche Spielsuchtgefährdung. Nehmen Sie dieses Signal ernst und spielen Sie weniger bzw. setzen Sie für längere Zeit einmal aus. Um Ihr Spielverhalten noch besser einschätzen zu können, sollten Sie einen Selbsttest machen oder ein Gespräch in einer Beratungsstelle vereinbaren.
Welche Hilfsmöglichkeiten stehen glücksspielsüchtigen Menschen in Hamburg zur Verfügung?
Spielsuchtgefährdeten bzw. glücksspielsüchtigen Menschen steht in Hamburg ein ganzes Netz unterschiedlicher Hilfsangebote zur Verfügung, darunter
- die Helpline Glücksspielsucht für eine anonyme Beratung zu allgemeinen Fragen rund ums Thema Glücksspiel. Die Mitarbeiter*innen vermitteln Sie gegebenenfalls in weitere, für Sie geeignete Hilfsangebote. Helpline Glücksspielsucht: 040 23934444 montags und donnerstags 09 - 18 Uhr, dienstags 10 - 18 Uhr, mittwochs 13 - 18 Uhr, freitags 10 - 14 Uhr, zum Ortstarif (betrieben von SUCHT.HAMBURG).
- Suchtberatungsstellen in Hamburg für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation. Auch die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote sowie konkrete Unterstützung zum Beispiel bei Formalitäten gehören zum Aufgabenbereich einer Beratungsstelle. Ein persönliches Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und anonym. Hier geht es zu den wichtigsten Adressen.
- Selbsthilfegruppen in Hamburg um Menschen zu treffen, die in der gleichen oder einer ähnlichen Lage sind, wie Sie selber. Selbsthilfegruppen aus Hamburg finden Sie hier.
- Therapeutische Angebote (entweder ambulant oder stationär). Bei der Auswahl und Beantragung eines therapeutischen Angebots sind Ihnen die Mitarbeiter*innen der Hamburger Beratungsstellen behilflich. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, auch wenn es vielleicht nicht um Sie selbst, sondern um eine*n Freund*in oder einen Familienangehörigen geht.
- Schuldnerberatungsstellen bei finanziellen Schwierigkeiten
- Suchtberater*innen in Betrieben
- Spielschutzbeauftragte in Spielkasinos (z.B. im Falle einer Selbstsperre)
- Hausärzt*innen
Wie viel kostet eine Beratung oder Therapie zu Spielsucht?
Alle Beratungsangebote einer ambulanten Suchtberatungsstelle sind vertraulich und kostenlos.
Glücksspielsucht ist in Deutschland eine anerkannte Krankheit, deshalb haben Betroffene auch einen rechtlichen Anspruch auf ambulante oder stationäre Leistungen (inkl. Nachsorge), die von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Krankenkassen finanziert werden. Erwerbstätige können zudem ein Übergangsgeld beantragen, eine mit dem Krankengeld vergleichbare Zuwendung. Die Mitarbeiter*innen der Hamburger Beratungsstellen helfen Ihnen bei der Auswahl eines für Sie passenden Angebots und unterstützen Sie bei den Formalitäten.
Weitere Informationen rund um das Thema Glücksspiel finden Sie darüber hinaus auf den folgenden externen Internetangeboten:
Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Thema Glücksspielsucht
Selbsttest der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Einschätzung des eigenen Spielverhaltens
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: Informationen zum Thema GlücksspielDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: Informationen zum Thema Glücksspiel
Fachverband Glücksspielsucht
Internetseite des Präventionsprojektes "Faules Spiel" zum Thema Glücksspiel von der Fachstelle für Suchtprävention in Berlin und pad e.V.
Internetportal der Deutschen RentenversicherungInternetportal der Deutschen Rentenversicherung
Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger für die medizinische Rehabilitation bei Pathologischem Glücksspielen
Hamburgisches Spielhallengesetz (HmbSpielhG)