Helpline: 040 - 23 93 44 44  |  montags und donnerstags 9 - 18 Uhr, dienstags 10 - 18 Uhr, mittwochs 13 - 18 Uhr, freitags 10-14 Uhr  |    NEWSLETTER

Für Menschen, die sich mit ihrem Spielverhalten oder dem Spielverhalten eines Angehörigen beschäftigen, stehen oft die zwei folgenden Fragen im Vordergrund:

Bin ich selber süchtig oder gefährdet? und - falls ja - Welche Hilfs- und Behandlungsangebote gibt es für mich?

Je früher Sie Hilfe in Anspruch nehmen, desto leichter wird es Ihnen fallen, einen Weg aus der Situation zu finden. Der beste Zeitpunkt, das Thema in Angriff zu nehmen, ist deshalb - jetzt.

Ein Gespräch in einer Beratungsstelle ist kostenfrei und vertraulich (keine Weitergabe von Informationen an die Justiz, den Arbeitgeber oder Angehörige)– es bleibt ganz alleine Ihnen überlassen, ob und welche Form der Unterstützung Sie in Anspruch nehmen wollen.

HILFE UND BERATUNG IN HAMBURG

Für Menschen, die sich zum Thema Glücksspielsucht beraten lassen möchten – ob betroffen oder angehörig – gibt es in Hamburg unterschiedliche Angebote. 

Eine persönliche Beratung hilft Ihnen dabei, Ihre eigene Situation besser einschätzen zu können und zu entscheiden, welche Schritte Sie als nächstes gehen wollen. Alle Beratungsangebote sind vertraulich und kostenlos2.

Hamburgische Helpline Glücksspielsucht

Bei der Helpline Glücksspielsucht können sich Betroffene und Angehörige zu allgemeinen Fragen rund ums Thema Glücksspiel und Spielsucht anonym in Hamburg beraten lassen. Die Mitarbeiter*innen vermitteln in gegebenenfalls in weitere, geeignete Hilfsangebote.

Telefon: (040) 23934444
Montags und Donnerstags 09.00 - 18.00 Uhr, Dienstags 10.00 - 18.00 Uhr, Mittwochs 13.00 - 18.00 Uhr, Freitags 10.00 - 14.00 Uhr (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz). Die Helpline-Glücksspielsucht wird im Auftrag von SUCHT.HAMBURG betrieben vom LUKAS Suchthilfezentrum Hamburg-West.

Bundesweit steht das Beratungstelefon zur Glücksspielsucht der BZgA unter 0800 / 1372700 kostenlos und anonym zur Verfügung (Montag bis Donnerstag 10.00 - 22.00 Uhr, Freitag bis Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr).

Suchtberatungsstellen

Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation bietet sich ein Gespräch mit erfahrenen Mitarbeiter*innen in einer Beratungsstelle an. Auch die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote sowie konkrete Unterstützung zum Beispiel bei Formalitäten gehören zum Aufgabenbereich einer Beratungsstelle. Ein solches persönliches Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Und natürlich vertraulich: Alle Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt, eine Weitergabe von Informationen zum Beispiel an Arbeitgeber oder Angehörige erfolgt nicht.

Das Angebot der Suchtberatungsstellen steht sowohl Betroffenen als auch Angehörigen zur Verfügung. Einige Beratungsstellen bieten spezielle Angebote für Angehörige von Glücksspielsüchtigen, zum Beispiel Gruppen, an. Bei der Auswahl einer Beratungsstelle können Ihnen auch die Mitarbeiter*innen der Helpline Glücksspielsucht behilflich sein.

Hier geht es zu den wichtigsten Adressen aus dem Bereich "Hilfe und Beratung in Hamburg".

Digitale Suchtberatung

Unter suchberatung.digital erhalten Betroffene und Angehörige Hilfe von professionellen Suchtberater*innen bei allen Fragen zum Umgang und Problemen mit Glücksspielen. Die Beratung ist kostenfrei und anonym

Spielsuchttherapie

ie Behandlung einer Glücksspielsucht erfolgt entweder ambulant (als Gruppen- und/oder Einzelmaßnahme z.B. in spezialisierten Beratungsstellen) oder stationär. Eine stationäre Rehabilitation erfolgt in spezialisierten Fachkliniken und dauert in der Regel acht bis zwölf Wochen.

Im Falle einer ambulanten Rehabilitation bleiben die Betroffenen in ihr gewohntes Umfeld eingebunden, d.h. sie bleiben zu Hause wohnen und gehen zum Beispiel weiterhin ihrer Arbeit nach. Diese Form der Spielsucht-Behandlung ist längerfristig angelegt, oft werden auch die Angehörigen mit einbezogen.

Bei der Auswahl und Beantragung eines therapeutischen Angebots sind Ihnen die Mitarbeiter*innen der Hamburger Beratungsstellen behilflich. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, auch wenn es vielleicht nicht um Sie selbst, sondern um eine*n Freund*in oder einen Familienangehörigen geht.

Suchtselbsthilfe

In Selbsthilfegruppen treffen Sie auf Menschen, die in der gleichen oder einer ähnlichen Lage sind wie Sie selber. Selbsthilfegruppen zu Glücksspielsucht aus Hamburg finden Sie hier.

Online-Selbsthilfe

Das Online-Selbsthilfeprogramm „Neustart“ bietet kostenlose Unterstützung bei problematischem Glücksspielverhalten und wurde von Wissenschaftler*innen des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf entwickelt.

In verschiedenen Modulen können Sie unter anderem lernen, Ihr Selbstwertgefühl zu erhöhen, neue Aktivitäten zu planen und einen besseren Umgang mit Niedergeschlagenheit und gedrückter Stimmung zu finden. Daneben werden Strategien im Umgang mit Spieldrang und Schulden vermittelt. Das interaktive Programm beinhaltet viele Übungen, Videos und Audios und wird zusätzlich von einer (ebenfalls kostenlosen) Smartphone-App begleitet. Die App versendet tägliche Erinnerungen an kurze Übungen, die leicht in den Alltag integriert werden können.

Weitere Beratungsangebote

Bei finanziellen Schwierigkeiten helfen Schuldnerberatungsstellen weiter.

In vielen Fällen ist die ganze Familie der spielenden Person von der Glücksspielsucht mit betroffen. Ein persönliches Beratungsgespräch in einer Familienberatungsstelle hilft, die familiäre Situation zu entlasten und erste Schritte zur Bewältigung der Probleme einzuleiten.

2Bei einer telefonischen Beratung fallen Telefonkosten (Ortstarif) an.

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BIN ICH SÜCHTIG? MACHEN SIE DEN SELBSTTEST

Ob jemand gefährdet ist, ein problematisches Spielverhalten zu entwickeln oder bereits als „glücksspielsüchtig“ gilt, lässt sich ganz genau nur in einem persönlichen Gespräch mit einer Fachkraft klären, zum Beispiel in einer Beratungsstelle in Hamburg.

Für eine erste Einschätzung des eigenen Spielverhaltens sind verschiedene Selbsttests entwickelt worden, die Sie hier einsehen können.

Neben einem Selbsttest, können Ihnen die folgenden Aussagen helfen, Ihrem Spielverhalten auf die Spur zu kommen:

„Ich kann erst aufhören zu spielen, wenn ich das ganze Geld, das ich dabei hatte, verspielt habe.“

„Meine Gedanken kreisen oft um das Spielen. Ich kann mich deshalb nur schwer auf andere Dinge konzentrieren.“

„Nach dem Spielen habe ich manchmal ein schlechtes Gewissen.“

„Verluste versuche ich so schnell wie möglich auszugleichen, indem ich erneut spiele.“

Wenn Ihnen einer oder mehrere dieser Gedanken bekannt vorkommen, sollten Sie eine Beratungsstelle aufsuchen oder die Helpline Glücksspielsucht unter 040 23 93 44 44 anrufen.1

Behandlungsangebote für Spieler*innen

Glücksspielsucht ist in Deutschland als Krankheit anerkannt. Das bedeutet vor allem: Ambulante und stationäre Behandlungen werden – in der Regel vom Rentenversicherungsträger – finanziert. Bei Erwerbstätigen wird für die Zeit einer Therapie meist ein Übergangsgeld gezahlt. Die Mitarbeiter*innen einer Beratungsstelle helfen Ihnen dabei, das für Sie passende Behandlungsangebot zu finden und unterstützen Sie auch bei den notwendigen Formalitäten (z.B. bei der Beantragung einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme).

1Montags - Donnerstags 10.00 - 18.00 Uhr, Freitags 10-15 Uhr (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz). Die Helpline Glücksspielsucht wird im Auftrag von SUCHT.HAMBURG betrieben vom LUKAS Suchthilfezentrum Hamburg-West.

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INFORMATIONSMATERIALIEN

Materialien von SUCHT.HAMBURG

  • Informationskarte zu Online-Glücksspiel

    Infocard herunterladen oder direkt im Online-Shop von SUCHT.HAMBURG kostenfrei bestellen unter: www.sucht-hamburg.de/shop

    Deutsch (PDF)

  • Ratgeber für Angehörige

    "Ich spiel nicht mehr mit!" Ratgeber für Angehörige. Den Ratgeber können Sie in deutsch oder türkisch herunterladen oder im Online-Shop von SUCHT.HAMBURG bestellen unter: www.sucht-hamburg.de

  • Automatisch Verloren - Informationskarte für Angehörige

  • Automatisch Verloren - Selbsttest Postkartenmotiv Sportwette deutsch

    Deutsch (PDF)

  • Automatisch verloren! - Selbsttest  Postkartenmotiv

  • Elternratgeber

    Was Eltern über Glücksspiel wissen sollten.
    Elternratgeber rund um das Thema Jugendliche und Glücksspiel.

    Den Ratgeber können Sie hier herunterladen oder wie alle anderen Materialien im Online-Shop von SUCHT.HAMBURG bestellen unter: www.sucht-hamburg.de/shop

    Deutsch (PDF)


Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

  • Broschüre „Wenn Spiel zur Sucht wird“

    Bestellen

  • Broschüre „Glücksspielsucht - Erste Hilfe für Angehörige“

    Bestellen

  • Broschüre „Total verzockt?"

    Bestellen


Materialien der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)

  • Pathologisches Glücksspielen - Suchtmedizinische Reihe Band 6

    Bestellen

  • Glücksspielen - Suchtrisiko bei jungen Migranten

    Bestellen

  • Darüber hinaus stellt die DHS mehrsprachige Informationen für pathologische Glücksspieler*innen und deren Angehörige mit Migrationshintergrund zum Download zur Verfügung.

    Download Infomaterial dhs.de/infomaterial


Materialien des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) haben ein Faltblatt  »Glücksspiel: Nix für Jugendliche« herausgegeben.

Der Flyer »Glücksspiel: Nix für Jugendliche« (Bestellnummer 5FL116) ist kostenfrei beim Publikationsversand der Bundesregierung unter Telefon 0180 5 778090, per Telefax 0180 5 778094, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder online unter www.bmfsfj.de (Stichworte Publikationen, Kinder und Jugend) zu bestellen.

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BERATUNGSSTELLEN UND SELBSTHILFEGRUPPEN IN HAMBURG

AS - Aktive Suchthilfe e. V.
Repsoldstr. 4
20097 Hamburg
Tel. 040 - 280 21 70

www.aktive-suchthilfe.de

Asklepios Klinik Nord
Suchtambulanz
Haus 32 - EG (vorher: Haus 101 b)
Langenhorner Chaussee 560
22419 Hamburg
Tel. 040 - 18 18 87-25 24

Klinik für Abhängigkeitserkrankungen
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Die Boje
Brauhausstieg15-17 (1.OG)
22041 Hamburg
Tel. 040 - 44 40 91 oder - 731 49 49

www.dieboje.de
www.spielsucht-hamburg.de
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Digitale Suchtberatung

www.suchtberatung.digital

STZ Beratungsstelle Barmbek
Drosselstr. 1
22305 Hamburg
Tel. 040 - 61 1 36 0 60

www.martha-stiftung.de
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STZ Beratungsstelle Harburg
Schloßmühlendamm 30
21073 Hamburg
Tel. 040 - 33 47 5 33 0

www.martha-stiftung.de/
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Lukas Suchthilfezentrum Hamburg-West
Luruper Hauptstraße 138
22547 Hamburg
Tel. 040 - 97 07 7- 0

www.lukas-suchthilfezentrum.de
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KODROBS Süderelbe/Wilhelmsburg
Weimarer Str. 83-85
21107 Hamburg
Tel. 040 - 7516 -20/-29

www.kodrobs.de
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Selbsthilfegruppen in Hamburg

GA - Gamblers Anonymous
Bovestr. 41a
22043 Hamburg
Tel. 01805 - 77 00 76 00
Zeiten: So - Fr 19 - 21 Uhr
Mehrere Selbsthilfegruppen
in unterschiedlichen Stadtteilen.
Näheres bitte erfragen.

www.anonyme-spieler.org
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GamAnon - Angehörige Anonymer Spieler
Bovestr. 41a
22043 Hamburg
Tel. 040 - 209 90 0

www.anonyme-spieler.org
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Die Glücksritter
Die Boje
Brauhausstieg 15-17 1.OG
22041Hamburg
Tel. 040 - 731 4949
Zeiten: Jeden Dienstag 19.30

www.spielsucht-hamburg.de/angebote/selbsthilfe
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Die Glücksknappen
Die Boje
Brauhausstieg 15-17 1.OG
22041Hamburg
Tel. 040 - 731 4949
Zeiten: Jeden Mittwoch 19.30

www.spielsucht-hamburg.de/angebote/selbsthilfe
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Kontakt- und Informationsstelle
für Spieler - KISS
Altona Gaußstraße 21
22765 Hamburg
Tel. 040 - 49 29 22 01

www.kiss-hh.de
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Spielfrei
STZ Beratungsstelle HARBURG
Schloßmühlendamm 30
21073 Hamburg
Tel. 040 - 33 47 5 33 0
Einstieg ist jederzeit möglich,
bitte Beratungsstelle konktaktieren

www.martha-stiftung.de/
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Türkischsprachige Gruppe
KODROBS Wilhelmsburg
Weimarer Straße 83-85
21107 Hamburg
Tel. 040 - 75662222
14-tägig an Donnerstagen
in ungeraden Wochen

16.00 bis 17.30 Uhr

www.kodrobs.de

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TIPPS FÜR ANGEHÖRIGE

Tipps für Angehörige von glückspielsüchtigen Menschen
Wenn Menschen die Kontrolle über ihr Spielverhalten verlieren, sind ihre Angehörigen immer mit betroffen. Zum Beispiel durch finanzielle Verluste und Schulden:

Keine andere Sucht ist so stark mit Schulden verbunden, wie eine Glückspielsucht. Geld, das für wichtige Ausgaben in der Familie fehlt, für Kleidung oder die Miete etwa. Deshalb wird Angehörigen von Glückspielsüchtigen zumeist eine Schuldnerberatung empfohlen.

Angehörige sind aber auch durch verloren gegangenes Vertrauen und wiederkehrende Enttäuschungen belastet: Glückspielsucht führt – wie andere Süchte auch – meist zu großen Belastungen in der Familie und Partnerschaft. Viele Spieler*innen verheimlichen ihre Sucht und lügen, um weiterspielen zu können.

Oberste Regel: Schützen Sie sich und Ihre Familie.

Angehörige eines glückspielsüchtigen Menschen sind immer mit betroffen. Das gilt in besonderem Maße für Kinder. Sie leiden zum Beispiel unter Streitigkeiten und Spannungen in der Familie. Der*Die Spieler*in ist immer seltener zu Hause, Geld für wichtige Anschaffungen fehlt.

⇨ Lassen Sie sich beraten, welche Schritte Sie unternehmen können, um sich und Ihrer Familie zu helfen, zum Beispiel bei einer Suchtberatungsstelle oder einer Familienberatungsstelle. Oder wechseln Sie zu unserer allgemeinen Seite zum Thema Spielsucht Hilfe.

Darüber reden hilft.

Es entlastet Sie, wenn Sie mit einer Vertrauensperson über Ihre Lage sprechen. Das kann jemand aus dem Freundes- oder Familienkreis oder auch eine Fachkraft aus einer Beratungsstelle sein.

Leihen Sie dem*der Spieler*in kein Geld.

Für glückspielsüchtige Menschen ist Geld gleichbedeutend mit Spielgeld. Auch wenn Ihr*e Partner*in oder Kind Ihnen glaubhaft versichert, das Geld zur Tilgung von Schulden zu benötigen (und er es in dem Moment eventuell sogar selber glaubt bzw. vorhat): Denken Sie daran, dass Spielsucht eine Krankheit ist. Ihr*e Partner*in oder Kind hat keine Kontrolle darüber und wird in den meisten Fällen das Geld wieder fürs Spielen verwenden, z.B. um vorherige Verluste wieder wett zu machen. Dass es sich dabei um ein hoffnungsloses Unterfangen handelt, verstehen Spieler*innen meist erst, wenn sie ihre Glücksspielsucht irgendwann einmal erfolgreich überwunden haben.

⇨ Ein zugriffssicheres Konto für den Lohn und andere Eingänge (wie zum Beispiel das Kindergeld) kann ebenfalls sinnvoll sein. Auch hierzu werden Sie in der Suchtberatungsstelle beraten.

⇨ Eine Geldverwaltung, die verhindert, dass Spielsüchtige ihr Geld und/oder das Geld der Familie verspielen, und die ermöglicht, dass die Schulden reguliert werden, kann von jemand anderem übernommen werden. Wie dies gehen kann, dazu können Sie sich beraten lassen.

Jetzt geht es um Sie.

Wenn der*die Spieler*in in der Familie ausfällt, springen oftmals die Angehörigen ein:

• Sie gehen an finanzielle Rücklagen, um Löcher in der Haushaltskasse zu stopfen
• Sie erfinden Entschuldigungen, wenn der Spieler/die Spielerin in die Automatenhalle geht anstatt zur Familienfeier
• Sie übernehmen mehr Aufgaben in der Familie

Solche Verhaltensweisen sind nachvollziehbar, haben aber (mindestens) zwei Nachteile:

1. Die nahestehenden Menschen stellen dabei ihre eigenen Bedürfnisse zurück und sorgen deshalb oft nicht ausreichend für sich.

2. Das abhängige Verhalten wird dadurch unterstützt.

3. Auch ihr Leben dreht sich mehr und mehr um die Sucht und verlängert diese.

⇨ Es hilft Ihnen und auch dem spielenden Menschen, wenn Sie jetzt an sich denken. Nehmen Sie sich Zeit für sich, gehen Sie Ihren Interessen nach und pflegen Sie ihre Freundschaften.
⇨ Die Verantwortung, ob er oder sie weiter spielt, liegt alleine bei der glücksspielsüchtigen Person – nicht bei Ihnen!

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SPIELSPERRE

Die Entscheidung, sich selber von der Teilnahme an Glücksspielen auszuschließen, kann ein wichtiger Schritt sein – um sich aus einer Abhängigkeit zu befreien und um weitere finanzielle Verluste zu vermeiden.

Aber wie genau mache ich das? Wo kann ich mich sperren lassen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

  • Spielsperre: Was heißt das eigentlich?

    Eine Spielsperre ist eine Maßnahme, die Spieler*innen schützen soll. Mit einer Spielsperre können Sie regeln, dass Sie an vielen Glücksspielangeboten nicht mehr teilnehmen dürfen. Sie können sich selber sperren lassen (Selbstsperre). Auch andere Personen, zum Beispiel Familienangehörige oder das Personal in Spielhallen, Spielbanken oder Wettbüros, können eine Sperre beantragen (Fremdsperre).

  • Für welche Glücksspielangebote gilt die Spielsperre?

    Die Spielsperre gilt bundesweit für die folgenden Glücksspielangebote:

    • Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
    • Sportwetten
    • Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
    • Spielbanken
    • Gewerbliche Spielvermittler*innen (Vermittlung von Lotterien)
    • Pferdewetten im Internet
    • Glücksspiele bei Buchmacher*innen
    • Online-Casinospiele
    • Online-Poker
    • Virtuelle Automatenspiele im Internet
    • Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten.

    Unternehmen, die diese Glücksspiele anbieten, sind laut § 2 Abs. 2 bis 10 GlüStV 2021 dazu verpflichtet, sich dem Sperrsystem OASIS anzuschließen. Das bedeutet: Sie müssen dafür sorgen, dass sich keine gesperrten Spieler*innen an ihren Spielen beteiligen. Außerdem müssen sie Spielsperren annehmen.

  • Wo kann die Spielsperre beantragt werden?

    Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Spielsperre zu beantragen:
    Bei dem Unternehmen, das das Glücksspiel anbietet oder vermittelt (also zum Beispiel die Spielhalle, in der jemand spielt oder das Sportwettbüro) ODER beim Regierungspräsidium Darmstadt

    Für die Spielsperre ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Hier geht es direkt zum Antrag auf Eintragung einer Selbstsperre. Den „Antrag auf Eintragung einer Fremdsperre" finden Sie hier.

  • Was ist bei einer Spielsperre zu beachten?

    Alle wichtigen Informationen sind in dem Sperrantrag enthalten. Der Antrag kann per Post oder eingescannt per E-Mail eingereicht werden. Bitte beachten Sie insbesondere die beiden folgenden Hinweise im Formular: Ein Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass, ausländischer Ausweis, anderes geeignetes Dokument wie zum Beispiel Aufenthaltstitel) ist vorzulegen.

    Nur korrekt und vollständig ausgefüllte Anträge können geprüft und bearbeitet werden!

  • Wie lange gilt eine Sperre?

    Sie können entweder eine unbefristete oder eine befristete Selbstsperre beantragen. Wir empfehlen Ihnen, sich unbefristet sperren zu lassen.

    Die Dauer einer befristeten Selbstsperre kann von Ihnen selbst festgelegt werden, sie gilt jedoch mindestens drei Monate. Beantragen Sie eine Selbstsperre für weniger als drei Monate, wird die Sperrdauer automatisch auf drei Monate angehoben (gesetzliche Vorgabe). Bei Fremdsperren gilt immer eine Mindestdauer von einem Jahr.

    Eine unbefristete Selbstsperre kann frühestens nach einem Jahr aufgehoben werden.

  • Wie kann eine Sperre wieder aufgehoben werden?

    Indem ein sogenannter „Aufhebungsantrag“ gestellt wird. Frühestens nach einem Jahr (unbefristete Sperre) bzw. nach der festgelegten Dauer (befristete Sperre) kann dieser Antrag eingereicht werden. Den Aufhebungsantrag einer Spielsperre finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie: Eine Spielsperre endet nicht automatisch, auch nicht im Falle einer befristeten Sperre. Zur Entsperrung muss immer ein Antrag auf Aufhebung der Sperre eingereicht werden.

  • Wie kann ich, zum Beispiel als Familienangehöriger, eine spielende Person sperren lassen (Fremdsperre)?

    Laut Glücksspielstaatsvertrag können Familienangehörige bzw. Lebenspartner*innen oder auch das Personal von Glücksspielunternehmen einen Antrag auf Fremdsperre stellen, wenn der Eindruck besteht, dass Spieler*innen:

    „spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen“.

    Bevor die Fremdsperre Gültigkeit hat, wird der betreffenden Person Gelegenheit gegeben , zu dem Antrag auf Fremdsperre Stellung zu nehmen.

  • Wie wird sichergestellt, dass gesperrte Spieler*innen nicht spielen?

    Veranstalter*innen und Vermittler*innen von öffentlichen Glücksspielen müssen laut Glücksspielstaatsvertrag gewährleisten, dass gesperrte Spieler*innen bei ihnen nicht spielen können. Die Kontrolle erfolgt in der Regel durch einen Abgleich der Identität (in der Regel durch Personalausweis) mit den Einträgen der zentralen Sperrdatei OASIS.

  • Wo finde ich weitere Hilfe, wenn ich mich sperren lassen möchte?

    Das Regierungspräsidium Darmstadt betreut das Sperrsystem OASIS und beantwortet Fragen per E-Mail, per Fax oder auch telefonisch. Die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse, an die man sich wenden kann, sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielersperrsystem-oasis

    Wenn Sie mit einer Fachperson über Ihre persönliche Situation und Möglichkeiten der Hilfen in Hamburg sprechen möchten, melden Sie sich gern bei der Helpline Glücksspielsucht.

    Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt. Spielersperrsystem OASIS Spieler (FAQs). abgerufen am 19. September 2022 unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielsuchtpraevention/faq-spieler

Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt. Spielersperrsystem OASIS Spieler (FAQs). abgerufen am 19. September 2022 unter https://rp-darmstadt.hessen.de/sicherheit-und-kommunales/gluecksspiel/spielsuchtpraevention/faq-spieler

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HÄUFIGE FRAGEN ZUR SPIELSUCHT

Woran kann ich merken, ob ich glücksspielsüchtig bin oder nicht?
Für eine eindeutige Diagnose einer Glücksspielsucht ist ein Gespräch mit einer Fachkraft notwendig.

Für eine erste Einschätzung des eigenen Spielverhaltens sind Selbsttests entwickelt worden. Ihre Antworten auf eine Reihe von speziellen Fragen geben Aufschluss darüber, ob Ihr Umgang mit Glücksspielen noch im grünen Bereich liegt.

Welche Glücksspiele sind besonders gefährlich?
Zunächst einmal lässt sich sagen, dass jede Art von Glücksspiel zur Sucht werden kann. Von den verschiedenen Glücksspielen, die es am Markt gibt, gehen jedoch unterschiedlich starke Gefährdungen aus. Spezielle Bewertungsfaktoren helfen, das Gefährdungspotenzial der verschiedenen Glücksspielarten einzuschätzen. Als besonders riskant erweisen sich beispielsweise Glücksspielautomaten in Spielbanken / Kasinos (Kleines Spiel), Geldspielautomaten in Spielhallen oder Gastronomiebetrieben und Poker.

Weitere Informationen zum Gefährdungspotential finden Sie unter Unterschiedliche Glücksspiele.

Mein*e Partner*in oder Kind spielt. Was soll ich tun?
Als Angehörige eines glücksspielsüchtigen Menschen stehen Ihnen spezielle Hilfsangebote zur Verfügung. Denn von einer Spielsucht ist immer auch das familiäre Umfeld (mit) betroffen. Unter "Hilfe" erfahren Sie, welche Unterstützungsangebote es in Hamburg gibt und wie Sie mit ihrem glücksspielsüchtigen bzw. suchtgefährdeten Angehörigen umgehen sollten.

Mir fällt es schwer, mit dem Spielen aufzuhören, wenn ich einmal angefangen habe. Was bedeutet das?
Aus einer solchen Aussage allein lässt sich noch kein problematisches Spielverhalten bzw. eine Glücksspielsucht ableiten. Dafür sind weitere Hinweise notwendig – einige davon finden Sie unter "Bin ich süchtig" Allerdings ist die von Ihnen empfundene Schwierigkeit, das Spielen zu beenden, sobald Sie einmal damit begonnen haben, ein typisches Warnsignal für eine mögliche Spielsuchtgefährdung. Nehmen Sie dieses Signal ernst und spielen Sie weniger bzw. setzen Sie für längere Zeit einmal aus. Um Ihr Spielverhalten noch besser einschätzen zu können, sollten Sie einen Selbsttest machen oder ein Gespräch in einer Beratungsstelle vereinbaren.

Welche Hilfsmöglichkeiten stehen glücksspielsüchtigen Menschen in Hamburg zur Verfügung?
Spielsuchtgefährdeten bzw. glücksspielsüchtigen Menschen steht in Hamburg ein ganzes Netz unterschiedlicher Hilfsangebote zur Verfügung, darunter

  • die Helpline Glücksspielsucht für eine anonyme Beratung zu allgemeinen Fragen rund ums Thema Glücksspiel. Die Mitarbeiter*innen vermitteln Sie gegebenenfalls in weitere, für Sie geeignete Hilfsangebote. Helpline Glücksspielsucht: 040 23934444 montags und donnerstags 09 - 18 Uhr, dienstags 10 - 18 Uhr, mittwochs 13 - 18 Uhr, freitags 10 - 14 Uhr, zum Ortstarif (betrieben von SUCHT.HAMBURG).
  • Suchtberatungsstellen in Hamburg für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation. Auch die Vermittlung in weiterführende Hilfsangebote sowie konkrete Unterstützung zum Beispiel bei Formalitäten gehören zum Aufgabenbereich einer Beratungsstelle. Ein persönliches Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei, unverbindlich und anonym. Hier geht es zu den wichtigsten Adressen.
  • Selbsthilfegruppen in Hamburg um Menschen zu treffen, die in der gleichen oder einer ähnlichen Lage sind, wie Sie selber. Selbsthilfegruppen aus Hamburg finden Sie hier.
  • Therapeutische Angebote (entweder ambulant oder stationär). Bei der Auswahl und Beantragung eines therapeutischen Angebots sind Ihnen die Mitarbeiter*innen der Hamburger Beratungsstellen behilflich. Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen, auch wenn es vielleicht nicht um Sie selbst, sondern um eine*n Freund*in oder einen Familienangehörigen geht.
  • Schuldnerberatungsstellen bei finanziellen Schwierigkeiten
  • Suchtberater*innen in Betrieben
  • Spielschutzbeauftragte in Spielkasinos (z.B. im Falle einer Selbstsperre)
  • Hausärzt*innen


Wie viel kostet eine Beratung oder Therapie zu Spielsucht?

Alle Beratungsangebote einer ambulanten Suchtberatungsstelle sind vertraulich und kostenlos.

Glücksspielsucht ist in Deutschland eine anerkannte Krankheit, deshalb haben Betroffene auch einen rechtlichen Anspruch auf ambulante oder stationäre Leistungen (inkl. Nachsorge), die von den Rentenversicherungsträgern bzw. den Krankenkassen finanziert werden. Erwerbstätige können zudem ein Übergangsgeld beantragen, eine mit dem Krankengeld vergleichbare Zuwendung. Die Mitarbeiter*innen der Hamburger Beratungsstellen helfen Ihnen bei der Auswahl eines für Sie passenden Angebots und unterstützen Sie bei den Formalitäten.

Weitere Informationen rund um das Thema Glücksspiel finden Sie darüber hinaus auf den folgenden externen Internetangeboten:

Portal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Thema Glücksspielsucht

Selbsttest der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Einschätzung des eigenen Spielverhaltens

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: Informationen zum Thema GlücksspielDeutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.: Informationen zum Thema Glücksspiel

Fachverband Glücksspielsucht

Internetseite des Präventionsprojektes "Faules Spiel" zum Thema Glücksspiel von der Fachstelle für Suchtprävention in Berlin und pad e.V.

Internetportal der Deutschen RentenversicherungInternetportal der Deutschen Rentenversicherung

Empfehlungen der Spitzenverbände der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger für die medizinische Rehabilitation bei Pathologischem Glücksspielen

Hamburgisches Spielhallengesetz (HmbSpielhG)

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