Praxistest in Bremer Spielhallen offenbart mangelhaften Jugend- und Spielerschutz!
Aus dem „einarmigen Banditen" von einst ist längst ein High-Tech-Gerät mit hohem Suchtpotenzial geworden. Unter Fachleuten ist unumstritten, dass Automatenspiele ein besonders hohes Gefährdungspotenzial besitzen. So zeigen Studien immer wieder, dass unter Personen, die regelmäßig am Geldspielautomaten stehen, besonders viele Problemspielerinnen und Problemspieler zu finden sind. Und auch in Beratungsgesprächen und bei therapeutischen Maßnahmen sind Automaten die mit Abstand am häufigsten thematisierte Glücksspielform.
Gesetzliche Maßnahmen zur Regulierung von Automatenspielen
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren auf das hohe Risiko, das von Glücksspielautomaten ausgeht, reagiert. So sind beispielsweise einige Bestimmungen des Glücksspieländerungsstaatsvertrages (GlüÄStV) auch auf Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen anwendbar. Außerdem wurde im vergangenen Jahr die Spielverordnung verschärft. Für neu zugelassene Geräte gelten seitdem niedrigere Obergrenzen für maximale Gewinne und Verluste, Punktespiel und Automatiktaste wurden ganz verboten.
Spielerschutz bei Automatenspielen? Bremer Glücksspielforscher machen die Probe aufs Exempel
Auch die Landesspielhallengesetze sollen helfen, den Spieler- und Jugendschutz in Spielhallen und Gaststätten zu verbessern. Aber halten sich die Spielhallenbesitzer auch an diese Regeln? Ist sichergestellt, dass unter 18-Jährige keinen Zutritt zu den Spielstätten haben? Wie reagieren die Beschäftigten auf Personen mit einem offensichtlich problematischen Spielverhalten? Der Bremer Glücksspielforscher Prof. Gerhard Meyer und seine Kollegen sind diesen Fragen nachgegangen und haben insgesamt 29 Spielhallen in ihrem Bundesland genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis könnte man als verheerend bezeichnen.
Ausweiskontrolle in Bremer Spielhallen? Fehlanzeige!
Für ihre Studie setzte Forschungsgruppe aus der Hansestadt Bremen sowohl Beobachtende als auch Testspielende ein, die in den Spielhallen die Probe aufs Exempel machten und ihre Erfahrungen dokumentierten. Die Ergebnisse sind jetzt in einem Artikel in der Fachzeitschrift SUCHT veröffentlicht worden. Sie beziehen sich auf Bremen und können deshalb sicherlich nicht so einfach auf die Bedingungen in anderen Ländern übertragen werden. Die Untersuchungsbefunde sollten jedoch unbedingt zum Anlass werden, auch in anderen Bundesländern die Kluft zwischen Gesetz und gelebter Praxis genauer zu prüfen.
In Bremen sind Spielhallen angehalten, eine Spielendensperrliste anzulegen und bei jedem Gast mittels Ausweiskontrolle zu prüfen, ob dieser auf der Liste steht oder nicht. Falls ja, muss ihm der Zutritt verwehrt werden – so steht es im Landesspielhallengesetz. Nachdem die Ergebnisse der Bremer Forschungsgruppe vorliegen, sollte man an dieser Stelle besser sagen: „müsste ihm der Zutritt verwehrt werden". Denn nur bei etwa einem Viertel der Testspielenden wurde überhaupt der Ausweis kontrolliert. Damit wurden auch die Bestimmungen des Jugendschutzes unterlaufen. Denn die Testspielenden waren zwischen 20 und 25 Jahre alt. Es hätte sich also auch um unter 18-Jährige handeln können, die hier ungehindert die Spielhallen betreten haben.
Offensichtlich gefährdete Spieler werden nicht angesprochen
Spielerschutz bedeutet unter anderem, Personen mit erkennbar problematischem Spielverhalten frühzeitig anzusprechen. Dazu sind auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bremer Spielhallen angehalten. Sie nehmen dafür an Schulungen zur Früherkennung von kritischem Spielverhalten teil und sollen im Falle des Falles auf die entsprechenden Gäste zugehen, ihnen Informationsmaterial übergeben und gegebenenfalls eine Spielsperre für sie einrichten. Um zu überprüfen, ob sich die Beschäftigten an diese Vorgaben halten, spielten die Testpersonen vor Ort verschiedene Szenarien durch, die alle auf ein kritisches Spielverhalten hindeuteten. So sagten in einem Fall die Testpersonen zu der anwesenden Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter, dass sie trotz ihrer Absicht, weniger spielen zu wollen, alles verloren hätten und nun zur Bank müssten, um Geld zum Weiterspielen zu besorgen. Eigentlich ein eindeutiges Signal dafür, dass jemand sein Spielverhalten nicht mehr gut steuern kann und ein klarer Anlass, den Gast darauf anzusprechen. Die Ansprache erfolgte aber so gut wie gar nicht.
Die Bremer Wissenschaftler empfehlen als Konsequenz ihrer Untersuchungsbefunde unter anderem eine stärkere Überwachung der bestehenden Gesetze. Auf der folgenden Unterseite von automatisch-verloren.de finden Sie weitere Informationen zum Gefährdungspotenzial durch Spielautomaten.
Helpline Glücksspielsucht Hamburg: 040 23934444
Montags - Donnerstags 10.00 - 18.00 Uhr, Freitags 10-15 Uhr (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz). Die Helpline-Glücksspielsucht wird im Auftrag der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. betrieben vom LUKAS Suchthilfezentrum Hamburg-West.
Bundesweit steht das Beratungstelefon zur Glücksspielsucht der BZgA unter 0800 1372700 kostenlos und anonym zur Verfügung (Montag bis Donnerstag 10 - 22 Uhr, Freitag bis Sonntag 10 - 18 Uhr).
Quelle: Meyer, G., von Meduna, M. & Brosowski, T. (2015). Spieler- und Jugendschutz in Spielhallen: Ein Praxistest. Sucht, Vol. 61 (1), 9-18.
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